Pensionistenverband

Pensionistenverband Österreich

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Werwirsind:

DerPensionistenverbandÖsterreichs(P) isteineunabhängige und gemeinnützige Interessengemeinschaftfürältere Menschenvonheuteund morgen.

Was wir tun:

Der PVÖ setzt sich für umfassende soziale Sicherheit ein, um ein Leben ohne Armut, Einsamkeit und jeglicherArt von Diskriminierung im Alter zu ermöglichen. Seine Aufgabe ist es, gegenüber den Regierenden sowie inder Gesellschaft engagiert und konsequent als Interessenvertretung aufzutreten.

Durch seine Aktivitäten fördert der PVÖ ein gesundes, würdevolles, selbstbestimmtes, aktives, abwechslungsreiches und freudvolles Leben seiner Mitglieder. Sein Wirken wirdvon ehrenamtlich tätigen Frauen und Männern getragen und von Mitarbeiter*innen unterstützt.

Wofür wir stehen:

Der PVÖ fördert das Miteinander von jungen und älteren Menschen, sucht den Dialog und lebt die Zusammenarbeit mit allen Generationen.

Verantwortungsbewusstsein und Nachhaltigkeit bestimmen sein Tun.

Die Mitglieder des PVÖ, alle ehren- und hauptamtlich Tätigen fühlen sich den Werten Freiheit, Gleichheit,Gerechtigkeit, Solidarität und Menschlichkeit verpflichtet. Sie bekennen sich zu den Grundsätzen derDemokratie und der Rechtsstaatlichkeit.

Der Pensionistenverband Österreich bietet eine starke Interessenvertretung. 

Wir organisieren ein vielfältiges Sport-, Kultur-, Bildungs-, und Vortragsangebot sowie zahlreiche Ermäßigungen und spezielle Angebote. Wir bieten Rat, Hilfe und Beratung in Pensionsfragen, bei Gebührenbefreiungen, zu Fragen des Pflegegeldes, bei Steuer-, Rechts- und Testamentsangelegenheiten. „Seniorenreisen“ bietet die schönsten Reisen und Urlaube an. Die monatlich erscheinende Zeitung „Unsere Generation“ bringt vielfältigen Lesestoff, interessante Informationen und Abwechslung ins Haus.

Einige interessante Details und Eckdaten zum Pensionistenverband:
Gründung:
Am 17. September 1949 in Ottakring als "Verband der Arbeiter-, Unfall-, Landarbeiterrentner und Gemeindebefürsorgten Österreichs". 
Präsident: 
Dr. Peter Kostelka
Rechtsform: 
Der Pensionistenverband Österreichs ist ein privater Verein (Non-Profit-Organisation). Sitz des Verbandes ist die Verbandszentrale in Wien.
Der Pensionistenverband Österreichs ist eine Interessensvertretung der 50-plus-Generation.

Statuten:
§ 1 Name, Sitz und Tätigkeitsbereich des Vereines
(1) Der Verein führt den Namen "Pensionistenverband Österreichs", abgekürzt "PVÖ".
(2) Er hat seinen Sitz in Wien und erstreckt seine Tätigkeit auf das gesamte Gebiet der Republik Österreich.
(3) Der Verein bekennt sich zu den Grundsätzen der Sozialdemokratischen Partei Österreichs. Seine Funktionäre sollen Mitglieder der Sozialdemokratischen Partei Österreichs sein...

 

Der Pensionistenverband und das Verhältnis zu politischen Parteien
Bereits 2012 wurde im Nationalrat ein Parteiengesetz beschlossen. Dieses Gesetz regelt u.a. den Bereich der Parteienfinanzierung und betrifft auch unmittelbare und mittelbare „nahestehende Organisationen“ einer politischen Partei, wie es der PVÖ viele Jahrzehnte war.
Seit bereits 10 Jahren ist der Pensionistenverband Österreichs juristisch keine einer Partei nahestehende Organisation mehr. In einem Leitbild wurde beschlossen, dass der Pensionistenverband eine parteiunabhängige und gemeinnützige Interessensgemeinschaft ist.
Bis zum Oktober 2022 gab es noch die Arge-60plus, die die Sozialdemokrat:innen im PVÖ und die Interessen der Parteimitglieder im Ruhestand vertreten hat. Nach Auflösung der Arge-60plus, Grund war eine Verschärfung des Parteiengesetzes 2023 , gibt es für die SPÖ keine statutarische
Verpflichtung und Grundlage mehr, Vertreter älterer Menschen in die genannten Parteigremien zu delegieren.
Die SPÖ hat aber klar zu erkennen gegeben, dass sie in seniorenpolitischen Fragen nicht auf die Expertise von Seniorenvertreter:innen verzichten kann und will. Es liegt nahe, dass sich die SPÖ dabei in den meisten Fällen an jene Vertrauenspersonen wenden wird, die sich im PVÖ das notwendige
seniorenpolitische Wissen erworben haben und die zudem auch noch Mitglieder der SPÖ sind.
Eine klare Trennung PVÖ und SPÖ ist gesetzlich notwendig!
Eine juristisch klare und eindeutige Trennung zwischen Pensionistenverband und SPÖ ist jedoch dabei essenziell. Da der Pensionistenverband nur EINE Rechtspersönlichkeit besitzt, gilt die Unabhängigkeit für alle Organisationsebenen des PVÖ, also auch Ortsgruppen, Bezirks- und Landesorganisationen.
Kommt es zu „Spenden“ vom Pensionistenverband, egal von welcher Organisationsebene, an die SPÖ, so sind diese streng meldepflichtig, teilweise steuerpflichtig. Was passiert bei Gesetzesverstößen?
Der unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) – eine durch Verfassungsbestimmung unabhängig gestellte Behörde – ist zur Verhängung von Geldbußen und Geldstrafen bei Verstößen ermächtigt.
Als Pensionistenverband könnte uns bei grober Übertretung des Parteiengesetzes die Unabhängigkeit abgesprochen werden. Dies hätte weitreichende Auswirkungen wie z.B. die Streichung von öffentlichen Mitteln für Landes- und Ortsorganisationen oder den Ausschluss aus dem Seniorenrat auf
Bundesebene.
Der Pensionistenverband steht als großer Verein immer unter ständiger Beobachtung. Wir müssen daher größte Sorgfalt walten lassen, um unangreifbar zu bleiben!
Was gilt als Spende?
Als Spenden gelten nicht nur finanzielle Transfers, sondern auch Sachspenden oder „lebende Subventionen“, also das zur Verfügung stellen von Arbeitskraft. Vereinfacht gesagt: Alles, was einen finanziell messbaren Vorteil verschafft. Auch ein kostenloses Inserat in unseren Zeitungen wäre somit
eine Spende. Nicht als Spende gilt die freiwillige Mitarbeit in einer politischen Partei – das ist natürlich jedem PVÖ-Mitglied, als Privatperson, weiterhin möglich!
Worauf müssen wir besonders achten und was ist weiterhin erlaubt?
Diese saubere Abgrenzung und Sorgfalt sind auch bei Druckwerken anzuwenden. Heißt: SPÖ Werbungen in Zeitungen sind möglich, müssen jedoch als Einschaltungen gekennzeichnet und verrechnet werden. Erlaubt sind natürlich auch weiterhin politisch inhaltliche Stellungnahmen seitens
des PVÖ, auch wenn sich diese im Wesentlichen deckungsgleich mit jenen der SPÖ wären.
Gratisbeilagen einer Partei bei Aussendungen, z.B. an alle Mitglieder einer Bezirks- oder einer Ortsorganisation, sind nicht erlaubt! Hier müsste der marktübliche Preis für diese Leistung in Rechnung gestellt werden.
Werbung auf Social Media Kanälen des PVÖ für Veranstaltungen der SPÖ ist als Sachleistung und damit als Spende im Sinne des Parteiengesetzes zu werten!
Es dürfen daher nur solche politischen Veranstaltungen beworben werden, bei denen der PVÖ als Mitveranstalter auftritt. Ausnahmen wären nur möglich, wenn bei einer solchen Veranstaltung wichtige Themen des PVÖ behandelt werden.
Bitte unbedingt vor solchen Aktivitäten mit dem PVÖ-Landessekretariat Rücksprache halten!
Gemeinsame Veranstaltungen mit einer Partei sind erlaubt. Bei Veranstaltungen ist auf getrennte Rechnungskreise zu achten.

Das Parteiengesetz stellt klar, dass es neben einer klaren wirtschaftlichen Abgrenzung auch keinerlei statutarische Verbindungen geben darf. Offizielle PVÖ Vertreter in SPÖ Gremien sind daher nicht erlaubt! Sehr wohl zulässig ist es, wenn PVÖ Funktionäre als Privatpersonen z.B. die SPÖ in Gremien unterstützen.

Wäre es problematisch, wenn ich als PVÖ-Funktionär in dieser Funktion zur Wahl der SPÖ oder von SPÖ-Kandidat:innen aufrufe ?
Die bloße (idealerweise sogar inhaltlich aus Sicht des PVÖ begründete) Unterstützungserklärung zugunsten einer politischen Partei oder eines Wahlwerbers ist keine Parteispende und daher zulässig.
Diese Frage ist mehr eine der Optik als des Rechts. Der PVÖ und die SPÖ sind durch eine gemeinsame Geschichte verbunden, auch wenn der PVÖ nunmehr unabhängig im Sinne des Parteiengesetzes ist.
Das Parteiengesetz beschäftigt sich in erster Linie mit der Finanzierung der Parteien – eine allfällige ideelle Unterstützung einer politischen Partei durch Personen oder Organisationen zu regeln ist nicht Sinn und Zweck des Parteiengesetzes.
Auch die Frage, ob es der Unabhängigkeit des PVÖ widersprechen könnte , wenn „zufällig“ stets die PVÖ-Funktionäre in ihrer Freizeit als Seniorenvertreter:innen in die entsprechenden SPÖ-Parteigremien aufgenommen werden oder fast ausschließlich SPÖ Politiker:innen zu PVÖ
Veranstaltungen eingeladen werden, kann rechtlich klar mit NEIN beantwortet werden.
Es mag sein, dass der PVÖ durch eine personelle Verflechtung einem angestrebten Bild der Unabhängigkeit des PVÖ widersprechen könnte. Jedoch ist die historische und ideologische Verbindung dieser beiden Organisationen ohnehin bekannt und wird in einem gewissen Ausmaß auch weiterhin erwartet. Rechtlich sind damit jedenfalls keine Konsequenzen verbunden .
Die bloße faktische Unterstützung einer Partei durch eine Organisation reicht daher nicht aus, um eine nahestehende Organisation zu sein ; es müsste die Unterstützung zusätzlich in den Rechtsgrundlagen oder Satzungen der Organisation oder Partei festgelegt sein. Es steht dem PVÖ somit auch weiterhin frei, die SPÖ inhaltlich zu unterstützen.
  

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